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Haschisch

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Die Pflanze

Cannabis gehört zur botanischen Gattung der Hanfgewächse (Cannabaceae) mit psychoaktiven Wirkstoffen. Die stärkste Wirksubstanz ist THC.

Es gibt es eine weibliche und eine männliche Form der Pflanze, selten zwittrige Varianten. Nur die weibliche Form der Gattung "cannabis sativa" enthält genügend THC, um einen Rausch zu erzeugen.

Anbau

Traditionell liegen die bedeutendsten Anbaugebiete für Cannabis in Afrika (Marokko, Südafrika, Nigeria, Ghana, Senegal), Amerika (USA, Kolumbien, Brasilien, Mexiko, Jamaika), im Mittleren und Nahen Osten (Türkei, Libanon, Afghanistan, Pakistan) sowie in Süd- und Südostasien (Thailand, Nepal, Indien, Kambodscha). In den letzten Jahren gewinnt der Cannabisanbau in europäischen Ländern zunehmend an Bedeutung. Mittlerweile gilt Albanien als größter Cannabisproduzent in Europa. Daneben sind vor allem auch die Niederlande und die Schweiz als Exportländer für Marihuana zu nennen.

In den beiden letztgenannten Ländern erfolgt der Anbau von Cannabis meist in so genannten Indoor-Anlagen. Dabei werden durch die Optimierung der Wachstumsbedingungen Cannabispflanzen herangezogen, die einen höheren Ernteertrag und THC-Gehalt aufweisen als im traditionellen Freilandanbau.

Der Konsum

Cannabis wird meist in Form von Marihuana (getrocknete Blüten und Blätter) oder Haschisch (aus dem Harz der Blütenstände), selten als Haschischöl (konzentrierter Auszug des Harzes) konsumiert. Der THC-Gehalt nimmt in der Regel in der genannten Reihenfolge zu. Der Wirkstoffgehalt kann aber je nach Anbaugebiet, -methode und Verarbeitung stark schwanken.

Die häufigste Konsumform ist das Rauchen von Joints. Dabei wird das zerbröselte Haschisch oder Marihuana meist mit Tabak vermengt und zu einer Zigarette gedreht. Darüber hinaus werden Cannabisprodukte über verschiedene Sorten von Pfeifen (Pur- und Wasserpfeifen) geraucht, die mitunter eine deutliche Intensivierung des Rauscherlebnisses zur Folge haben. Gelegentlich werden Cannabisprodukte in Tee aufgelöst getrunken oder in Keksen ("Spacecakes") verbacken und gegessen.

Der Zeitpunkt des Wirkungseintritts hängt von der Konsumform ab. Geraucht setzt die Wirkung meist unmittelbar ein, da der Wirkstoff sehr schnell über die Atemwege aufgenommen wird und die Blut-Hirn-Schranke überwindet. Nach ungefähr 15 Minuten erreicht die Wirkung ihr Maximum, klingt nach 30 bis 60 Minuten langsam ab und ist nach 2 bis 3 Stunden weitestgehend beendet.  Gegessen und getrunken wird das THC langsamer aufgenommen. Die Wirkung ist allerdings unvorhersehbarer, da sie verzögert und häufig sehr plötzlich einsetzt. Es ist entscheidend, wie viel und was man vorher gegessen hat.

Pharmakologie

Die pharmakologische Wirkung von Cannabinoiden ist noch nicht vollständig aufgeklärt. Erst 1988 entdeckte man körpereigene Cannabinoid-Rezeptoren im Gehirn (CB1) und wenig später in der Peripherie des Körpers (CB2). Ein Großteil der Cannabiswirkungen wird den gefundenen Rezeptoren zugeschrieben. An der Entschlüsselung der komplexen Wirkweise von Cannabis wird noch geforscht. (sieh auch Nachweisbarkeit von Cannabis).

Wirkung

Das Wirkspektrum von Cannabis ist sehr breit und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Je nach der Konsumart (geraucht, gegessen), der aufgenommenen Wirkstoffmenge, der Konsumsituation, aber auch der Grundstimmung und der psychischen Stabilität der Konsumierenden, wirkt Cannabis unterschiedlich.

Zu der als angenehm erlebten Wirkung zählt eine Anhebung der Stimmung. Häufig tritt ein Gefühl der Entspannung und des Wohlbefindens ein. Möglich ist auch ein heiteres Gefühl, verbunden mit einem gesteigerten Kommunikationsbedürfnis. Akustische und visuelle Sinneswahrnehmungen können intensiviert werden.

Zu den Wirkungen, die als unangenehm erlebt werden, zählen eine niedergedrückte Stimmung, psychomotorische Erregung, Unruhe und Angst. Panikreaktionen und Verwirrtheit mit Verfolgungsphantasien bis hin zu paranoiden Wahnvorstellungen sind ebenfalls möglich. Panikreaktionen treten häufiger bei relativ unerfahrenen und unvorbereiteten Konsumenten auf, die mit den psychischen Effekten von Drogen nicht vertraut sind. Angst und Panikgefühle können allerdings auch bei routinierten Konsumenten erstmals auftreten.

Langzeitfolgen

Zu den Langzeitfolgen des Cannabiskonsums die gegenwärtig in der Forschung (kontrovers) diskutiert werden, gehören:

Körperliche Folgen

  • Bereits in den 1970er Jahren erforschte man die Auswirkungen des Cannabiskonsums auf das Gehirn. Die damaligen Berichte über das Auftreten von Schäden werden aus heutiger Sicht aufgrund der angewandten Forschungsmethoden als haltlos betrachtet, weshalb es keine gesicherten Erkenntnisse über Hirnschädigungen gibt. Die Ergebnisse einer Meta-Analyse bestätigen dies. Nach Durchsicht methodisch zuverlässiger Studienergebnisse kommen die Autoren zu dem Schluss, dass auch ein dauerhafter Cannabiskonsum anders als früher vermutet kaum Einbußen in den Hirnleistungen zur Folge hat (wie z. B. Konzentration, Aufmerksamkeit), also keine substantiellen Hirnschäden anzunehmen sind. Jedoch zeigen sich bei Dauerkonsumenten etwas schlechtere Lern- und Gedächtnisleistungen. Defizite in der Merkfähigkeit und Reaktionsgeschwindigkeit bei Langzeitkonsumenten wurden auch in einer anderen  Studie bestätigt.
  • Prinzipiell belasten alle inhalierten Fremdstoffe die Atemwege. In einigen Studien konnte bei starken Cannabis-Rauchern ein gehäuftes Auftreten von Bronchitis sowie Entzündungen der Nasen- und Rachenschleimhaut festgestellt werden. Allerdings ist unklar, ob diese Folgen auf den inhalierten Tabakrauch zurückzuführen sind.
  • Bekannt ist hingegen, dass der Cannabisrauch mehr Teer bzw. krebserregende Stoffe enthält als eine vergleichbare Menge Tabakrauch. Bisher konnte die Forschung aber nicht genau bestimmen, in welchem Maße die auftretenden Krebserkrankungen tatsächlich auf den Cannabisrauch zurückzuführen sind, da die Konsumenten und Konsumentinnen in der Regel auch Tabak rauchen. Als sicher gilt aber, dass Wasserpfeifen dieses Risiko nicht mindern, da sie nicht wie häufig angenommen den Rauch reinigen, sondern lediglich abkühlen.
  • Untersuchungen zu den möglichen Auswirkungen des Cannabiskonsums in der Schwangerschaft und auf das Neugeborene sind umstritten. Eine eindeutige Schädigung konnte zwar nicht nachgewiesen werden, aus Vorsichtsgründen ist Schwangeren dennoch anzuraten, auf Cannabis ebenso wie auf Alkohol, Nikotin und andere Drogen zu verzichten.
  • Die Forschung hat ebenfalls keine eindeutigen Belege für den Einfluss von Cannabis auf das Hormon- und Immunsystem erbracht. Zwar fand man in einigen Studien Hinweise darauf, dass die Sexualfunktion bei Männern erniedrigt und der Menstruationszyklus bei Frauen gestört wird. Insgesamt weisen die Ergebnisse aber darauf hin, dass diese Effekte reversibel sind, das heißt sich nach einiger Zeit der Konsumabstinenz wieder normalisieren. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass es durch einen veränderten Hormonspiegel zu einer verzögerten Entwicklung in der Pubertät kommen kann.

Psychische Folgen

  • Bei einem dauerhaften Konsum kann sich aber eine psychische Abhängigkeit entwickeln. Die Betroffenen haben das Gefühl, nicht mehr ohne Cannabis "zurecht" zu kommen.
  • Anders als früher angenommen, können sich nach einer Phase dauerhaften Konsums Entzugserscheinungen zeigen, wenn der Konsum (zeitweilig) eingestellt oder reduziert wird. Daraus kann geschlossen werden, dass sich auch körperliche Komponente der Abhängigkeit entwickeln kann. Diese ist zwar nicht gefährlich, sie kann dennoch sehr unangenehm sein und dazu führen, dass der Konsum wieder aufgenommen wird.
  • Die Gefahr, abhängig zu werden, ist jedoch nicht für jede/n Konsumierende/n gleich. Je nachdem, in welchem Maße psycho-soziale Risikofaktoren vorliegen, kann eine Person mehr oder weniger gefährdet sein, eine Abhängigkeit zu entwickeln. So geht man davon aus, dass psychische Probleme wie beispielsweise Depressionen das Risiko erhöhen, Cannabis im Sinne einer "Selbstmedikation" zu missbrauchen. Somit liegt das "wahre" Problem in vielen Fällen nicht in der Abhängigkeit, sondern in der psychischen Grundproblematik begründet.
  • Häufig verbreitet ist die Annahme, dass Cannabis dauerhafte Psychosen auslösen kann. Die Forschung ist hierzu allerdings uneindeutig. So geht man heute davon aus, dass es keine eigenständige Cannabis-Psychose gibt, sondern in solchen Fällen das Krankheitsbild der Schizophrenie vorliegt. Ob Cannabis Auslöser einer latenten (verborgenen) Schizophrenie sein kann, ist umstritten. Zwar sprechen einige Studien für die "Trigger-Hypothese", diese Untersuchungen weisen jedoch methodische Mängel auf, die eine eindeutige Interpretation der Ergebnisse nicht zulassen.
  • Ebenfalls umstritten ist die Ausbildung eines Amotivationalen Syndroms. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand geht man nicht davon aus, dass der Konsum von Cannabis einen dauerhaften und nicht mehr umkehrbaren demotivierten Zustand erzeugt.

Fahrtüchtigkeit

Unstrittig ist, dass der Konsum von Cannabis unmittelbar zu Leistungseinbußen in der Wahrnehmung, der Aufmerksamkeit und dem Reaktionsvermögen führt. Tests in Simulatoren haben gezeigt, dass besonders in der ersten Stunde des Konsums, die Fahr- und Flugtauglichkeit eingeschränkt ist. Die Stärke und zeitliche Länge der Beeinträchtigung scheint aber vergleichsweise variabel zu sein. Grenzwerte wie man sie von Alkohol kennt, konnten (noch) nicht festgelegt werden.

Grundsätzlich muss man damit rechnen, für fahruntauglich eingestuft zu werden, wenn man beim Auto- oder Motorradfahren unter dem Einfluss von Cannabis erwischt wird, bzw. Cannabis in Blut oder Urin nachgewiesen wird. Allerdings kann die Rechtsprechung je nach Einzelfall sehr unterschiedlich ausfallen. Mehr dazu im Topthema „Bekifft hintern Steuer“ (April 2006) und unter www.jurathek.de.

Rechtliches

Seit 1929 das Opiumgesetz im Deutschen Reichstag verabschiedet wurde, unterliegt Cannabis einer strengen Kontrolle in Deutschland. Das Opiumgesetz wurde 1971 abgelöst vom Betäubungsmittelgesetz (BtMG), das alle rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln (psychoaktive Substanzen) regelt.

Für Cannabis gilt: Der Besitz, Handel und Anbau von Cannabis ist verboten. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht 1994 in einem vieldiskutierten Urteil die Option dafür geschaffen, dass bei Vorliegen einer geringe Menge, von einer Strafe abgesehen und das Verfahren eingestellt werden kann. Wie viel eine geringe Menge ist, wurde jedoch nicht festgelegt, sondern wird je nach Bundesland unterschiedlich festgesetzt.

Quelle: Drugcom.com

 

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